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   AG Dresden, 06.02.2004 - 532 IN 3310/03   

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https://dejure.org/2004,25427
AG Dresden, 06.02.2004 - 532 IN 3310/03 (https://dejure.org/2004,25427)
AG Dresden, Entscheidung vom 06.02.2004 - 532 IN 3310/03 (https://dejure.org/2004,25427)
AG Dresden, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 532 IN 3310/03 (https://dejure.org/2004,25427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren; Einschlägigkeit eines Vollstreckungshindernisses bei insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverboten; Gerichtliche Zuständigkeit in derartigen Fällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Köln, 23.06.1999 - 73 IK 1/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus AG Dresden, 06.02.2004 - 532 IN 3310/03
    Zur Entscheidung über die Vollstreckungserinnerung ist das Vollstreckungsgericht und nicht das Insolvenzgericht zuständig (wie vorliegend auch Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung , 3 AL, § 21, Rz 25; Uhlenbruck, Kommentar zur InsO, 12. Auflage, § 21, Rz 2 8; Kübler/Prütting/Lüke, Kommentar zur Insolvenzordnung Loseblatt, § 89, Rz 3 6; Nerlich/Römermann, Mönning, Kommentar zur Insolvenzordnung Loseblatt, § 21, Rz 96 sowie Amtsgericht Köln ZinsO 1999 Seite 419).

    Damit besteht insoweit für das eröffnete Verfahren eine gesetzlich normierte ausschließliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts (so auch Amtsgericht Köln ZinsO 1999, Seite 419) .

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 79/02

    Zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer

    Auszug aus AG Dresden, 06.02.2004 - 532 IN 3310/03
    Ist dies nicht der Fall, so kann der Insolvenzverwalter grundsätzlich für die Masse nicht mehr und keine anderen Rechte geltend machen, als dem Gemeinschuldner zustehen würden (BGH, Urteil vom 10.07.2003, Az.: IX 2 R 119/02; ZIP 2003, 1150 [OLG Düsseldorf 28.03.2003 - 16 U 79/02] -1554).
  • AG Göttingen, 14.08.2003 - 74 AR 16/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus AG Dresden, 06.02.2004 - 532 IN 3310/03
    Zwar wird - worauf die Erinnerungsführer zutreffend hinweisen in der insolvenzrechtlichen Literatur (z.B. Braun/Kind, Kommentar zur Insolvenzordnung § 21, Rz 48, Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung , Haarmeyer § 21, Rz 75) und Rechtssprechung (z.B. Amtsgericht Göttingen, ZinsO 2003 Seite 770 m.w.Nw.) die Auffassung vertreten, dass für Einwendungen, die auf Grund der Anordnung eines Vollstreckungsverbots gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO erhoben werden, wegen der "größeren Sachnähe" zur Entscheidung über die Erinnerung das Insolvenzgericht in entsprechender Anwendung des § 89 Abs. 3 InsO zuständig sei.
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